Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sowie Kunden- und Verbraucherinformationen der VMW-GmbH

I. Vorbemerkung

1. Was wir tun und wofür diese AGB gelten

1.1.

Die VMW-GmbH (nachfolgend „VMW“ und „wir“) befasst sich u.a. mit dem An- und Verkauf sowie dem Recyceln von Metallen, Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck und Elektroschrott sowie damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen (wie z.B. dem Analysieren der zuvor genannten Gegenstände).

1.2.

Alle Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend auch „Kunden“) und uns unterliegen – vorbehaltlich vorrangiger Individualabsprachen – diesen AGB. Ausgenommen hiervon sind solche Vertragsbeziehungen, die über unseren Onlineshop aufgenommen werden bzw. zustande kommen. Für diese halten wir gesonderte „Online-AGB“ vor.

2. Kundenkreis der VMW-GmbH, Identifikation des Kunden

2.1

Unser Kundenkreis umfasst sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.

2.2

Für Zwecke dieser AGB, (i) ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2.3

Wir können aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. GwG) in bestimmten Fällen zur Identifizierung unseres Kunden und/oder eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sein. In diesem Fall sind sie gesetzlich zur Mitwirkung, insbesondere durch Vorlage von amtlichen Ausweisdokumenten und ggf. weiterer erforderlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet.

Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften behalten wir uns generell eine Identitätsprüfung unserer Kunden aus Sicherheitsgründen vor.

3. Struktur dieser AGB

3.1

In dem nachfolgenden Abschnitt „II Generelle Bedingungen“ sind diejenigen Bedingungen aufgeführt, die insbesondere auch für Verbraucher gelten.

Für Unternehmer gelten sie ebenfalls, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anwendungsbereich auf Verbraucher begrenzt ist.

3.2

In dem Abschnitt „III. Besondere Bedingungen“ sind weitere, ausschließlich für Unternehmer geltende Bedingungen aufgeführt.

II. Generelle Bedingungen

1. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2. Ihr Vertragspartner und unsere Kontaktdaten bzw. ladungsfähige Anschrift

Der Vertrag kommt zustande mit der VMW-GmbH.

Unsere Kontaktdaten für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie unsere ladungsfähige Anschrift lauten:

VMW-GmbH

Vertreten durch die Geschäftsführer
Andrew Murray,
Marcus Oliver Vorwerk,
Oleg Wagner

Sitz
Zur Hude 5
59519 Möhnesee

Geschäftsstelle
Robert-Bosch-Strasse 6
59199 Bönen
Tel. +49 (0)2383 95394 20
E-Mail info@vmw.de

Registereintrag:
Registergericht: Arnsberg
Registernummer: HRB13621

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE339115053

3. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dadurch nicht zwingend anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.

4. Vertragstext

Wir speichern die Vertragstexte im Rahmen unserer kaufmännischen Buchhaltung nach den gesetzlichen Vorgaben. Um Ihre Vertragstexte einzusehen, nehmen Sie bitte Kontakt über info@vmw.de zu uns auf. Ungeachtet dieser Möglichkeit raten wir unseren Kunden dazu, die diesen von uns per E-Mail zugesandten Vertragsunterlagen für Ihre Unterlagen abzuspeichern und auszudrucken.

5. Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem folgenden Link finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

6. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen jedoch wirksam.

Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt.

7. Analyse und Ankauf von (Edel-) Metallen, Edelsteinen und Schmuck sowie Elektroschrott durch uns

7.1 Angebot und Vertragsschluss

Wenn Sie uns (Edel-) Metalle, Edelsteine, Schmuck oder Elektroschrott (nachfolgend „Material“) zum Kauf anbieten wollen, muss zunächst das Material analysiert werden, damit sein Wert festgestellt werden kann.

Über diese von uns vorzunehmende Analyse wird ein gegenüber einem sich ggf. anschließenden Vertrag über den Ankauf Ihres Materials eigenständiger Vertrag geschlossen. Im Einzelnen gilt Folgendes:

a.

Wenn Sie uns mit der Analyse Ihres Materials beauftragen, liegt darin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines (Analyse-) Vertrages im Sinne des § 145 BGB, welches wir annehmen können.

b.

Ein Vertrag über den Ankauf Ihres Materials durch uns kommt erst dann zustande, wenn wir Ihnen nach Untersuchung des Materials ein entsprechendes Angebot auf Abschluss eines (Ankauf-) Vertrages im Sinne des § 145 BGB gemacht und Sie dieses angenommen haben.

7.2 Anlieferung/Einsendung/Abholung des Materials, Erfüllungsort, Einsendekosten, Kosten der Abholung, Transportrisiko

a.

Der Kunde kann nach seiner Wahl entweder das zu analysierende Material persönlich in unserer Geschäftsstelle abgeben, uns dieses an die Adresse unserer Geschäftsstelle zusenden oder es von uns per Paketdienst oder Wertkurier abholen lassen. Außer bei der Abholung ist Erfüllungsort die Adresse unserer Geschäftsstelle.

b.

Sendet uns der Kunde sein Material zu, geschieht dies auf seine Kosten und sein Risiko.

Der Sendung muss ein ausgefüllter Begleitschein beigefügt werden. Das entsprechende Formular stellen wir auf unserer Website unter vmw.de zur Verfügung. Auf Anfrage senden wir es Ihnen auch gerne direkt zu.

Wir empfehlen dem Kunden, das Material sorgsam zu verpacken und versichert zu versenden.

c.

Sie können das Material auch durch einen mit uns kooperierenden Paketdienst bzw. Wertkurier an der im Vorfeld von Ihnen mitzuteilenden Adresse abholen lassen. Hierzu erhalten Sie dann nach Terminabstimmung per E-Mail ein Versandetikett bzw. Label, welches gut sichtbar auf dem Packstück angebracht werden muss. Der Abholauftrag wird dann durch uns ausgelöst. Kommt nach dem Vertrag über die Analyse Ihres Materials auch ein Vertrag über den Ankauf Ihres Materials durch uns zustande, stellen wir Ihnen die Abholkosten nicht in Rechnung.

7.3 Analysepreise, Rechnung, Auszahlung bei Ankauf durch uns

a.

Die Preise für die Analyse schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

b.

Kommt nach dem Vertrag über die Analyse Ihres Materials auch ein Vertrag über den Ankauf Ihres Materials durch uns zustande, stellen wir Ihnen keine Kosten für die Analyse in Rechnung.

c.

Wenn es nicht zum Ankauf Ihres Materials durch uns kommt, lassen wir Ihnen über die vorgenommene Analyse (und soweit beauftragt auch der Abholung) eine Rechnung zukommen.

Begleichen können Sie unsere Rechnung in unserer Geschäftsstelle in bar oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

d.

Kommt es zu dem Abschluss eines Ankaufvertrages Ihres Materials durch uns, werden wir unmittelbar nach Vertragsschluss den Ankaufspreis an Sie per Überweisung auf Ihr Bankkonto auszahlen. Sofern Sie Verbraucher sind und der Auszahlungsbetrag 10.000,- € nicht überschreitet, sind nach vorheriger Absprache Auszahlungen auch in bar in unserer Geschäftsstelle möglich.

Im Falle der Auszahlung durch Überweisung auf Ihr Bankkonto liegt das Risiko einer Falschüberweisung aufgrund von nicht korrekt angegebenen Bankdaten bei Ihnen. In der Regel überweisen wir via Echtzeit, je nach Akzeptanz des empfangenden Bankinstitutes auch per Eilüberweisung. In den übrigen Fällen werden – je nach Bank und Land – Auszahlungen nach 2 bis 7 Werktagen nach Anweisung durch uns Ihrem Bankkonto gutgeschrieben. Im Falle einer Überweisung ins Ausland tragen Sie ggf. anfallende Kosten. Bitte erfragen Sie etwaige Kosten Ihres konkreten Überweisungswunsches bei Ihrem Bankinstitut.

7.4 Eigentum und Zusicherungen bzgl. des Materials; Freistellung durch Sie

a.

Mit Abgabe Ihres Angebots bezüglich der Analyse Ihres Materials sichern Sie uns zu, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer des Materials sind und über die Legitimation verfügen, uns dieses Material zur Analyse zu überlassen, zu verkaufen und das Eigentum daran zu verschaffen. Sie sichern uns des Weiteren zu, dass diese Materialien frei von jeglichen Rechten Dritter sind.

b.

Darüber hinaus verpflichten Sie sich mit Abgabe Ihres Angebots an uns, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter gleich welcher Art und welchen Ursprungs an diesem Material freizustellen sowie zum Ersatz jeglicher Schäden, einschließlich der Kosten aus der ggf. notwendigen oder erforderlich erscheinenden Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher und/oder gerichtlicher Hilfe, die uns deswegen bzw. daraus entstehen.

c.

Mit Abgabe Ihres Angebots bezüglich der Analyse Ihres Materials sichern Sie uns außerdem zu, dass dieses Material nach Ihrem Wissen keine giftigen Bestandteile (z.B. Arsen, Quecksilber, etc.) enthält.

7.5 Einverständnis mit der Bearbeitung/Veränderung Ihres Materials zu Analysezwecken

Im Rahmen der Analyse Ihres Materials kann es erforderlich werden, dieses mechanisch, thermisch oder chemisch zu bearbeiten bzw. zu verändern.

Mit Abgabe Ihres Angebots bezüglich der Analyse Ihres Materials erklären Sie sich mit einer derartigen Bearbeitung bzw. Veränderung einverstanden.

7.6 Rückgabe/Rücksendung Ihres Materials

Kommt nach der Analyse Ihres Materials keine Einigung über dessen Ankauf durch uns zustande, können Sie dieses zu unseren üblichen Geschäftszeiten in unserer Geschäftsstelle abholen.

Alternativ hierzu schicken wir auf Ihren Wunsch das Material in seinem jeweiligen Zustand auf Ihre Kosten und Gefahr an Sie zurück. Wir können den Versand von der vorherigen Bezahlung der hierfür entstehenden Kosten (mindestens 6,90 € für versichertes Standardpaket) und der Analysekosten abhängig machen.

7.7 Widerrufsrecht des Verbraucherkunden betreffend Analysevertrag und Ausnahme

a.

Jedem Kunden, der Verbraucher ist, steht hinsichtlich seiner auf Abschluss eines Vertrages über die Analyse seines Materials gerichteten Willenserklärung das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten können der Widerrufsbelehrung, abrufbar auf unserer Homepage unter vmw.de unter dem Link „Widerrufsrecht Analyse“ entnommen werden.

b.

Das voranstehend unter II. 7.7 a. Gesagte gilt nicht für Verbraucher, die mit uns in unserer Geschäftsstelle (Robert-Bosch-Strasse 6, 59199 Bönen) einen Vertrag über die Analyse ihres Materials schließen bzw. uns gegenüber ein entsprechendes Angebot abgeben. Für diese besteht ein Widerrufsrecht nicht.

8. Verkauf von (Edel-) Metallen, Edelsteinen und Schmuck an Sie

8.1 Angebot und Vertragsschluss

a.

In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

b.

Gibt der Kunde uns gegenüber eine Bestellung ab, liegt darin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 145 BGB, welches wir – auch durch Zusendung der bestellten Ware – annehmen können.

c.

Alternativ zur Direktbestellung des Kunden unterbreiten wir diesem auf Wunsch auch gerne in Textform ein verbindliches Angebot (i.S.d. § 145 BGB).

8.2 Widerrufsrecht des Verbraucherkunden betreffend Kaufvertrag und Ausnahmen

a.

Jedem Kunden, der Verbraucher ist, steht hinsichtlich seiner auf Abschluss eines Vertrages über den Kauf von (Edel-) Metallen, Edelsteinen und Schmuck bei uns gerichteten Willenserklärung das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten können der Widerrufsbelehrung, abrufbar auf unserer Homepage unter vmw.de unter dem Link „Widerrufsrecht Kauf“ entnommen werden.

b.

Das voranstehend unter II. 8.2 a. Gesagte gilt nicht für Verbraucher, die mit uns in unserer Geschäftsstelle (Robert-Bosch-Strasse 6, 59199 Bönen) einen Vertrag schließen bzw. uns gegenüber ein entsprechendes Angebot abgeben. Für diese besteht ein Widerrufsrecht nicht.

c.

Das voranstehend unter II. 8.2 a. Gesagte gilt außerdem nicht für Produkte mit variablen Preisen. Der Preis solcher Produkte hängt von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der sonst bestehenden Widerrufsfrist auftreten können. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht bei derartigen Waren unabhängig von der Vertriebsform auch für den Verbraucherkunden kein Widerrufsrecht.

8.3 Rücksendekosten bei Widerruf

Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist und im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechtes den Vertrag widerruft, wird vereinbart, dass er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen hat.

8.4 Preise, Zahlung, Zahlungsfrist, Rücktritt und Schadensersatz

a.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

b.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserer Geschäftsstelle einschließlich Verpackung.

c.

Zahlungen können nur in unserer Geschäftsstelle oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

d.

Wenn Sie die Zahlungsart „Überweisung“ wählen, fallen mit Ausnahme der ggf. bei der Bank anfallenden Überweisungsgebühren keine weiteren Kosten an. In unserer Geschäftsstelle können Sie in bar bezahlen.

e.

Der Preis und etwaige Nebenkosten (nachfolgend „Rechnungsbetrag“) sind sofort mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Zahlung muss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen und zwar durch endgültige und vorbehaltlose Gutschrift auf unserem Konto. Wir behalten uns vor, Zahlungen unter bestimmten Umständen (z.B. Zahlungen seitens Dritter) einer genaueren Prüfung zu unterziehen und ggf. abzulehnen.

f.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der in II. 8.4 e. angegebenen Frist, sind wir auch ohne vorherige Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und haben Anspruch auf Verzugszinsen sowie Schadensersatz. Der Schadensersatzanspruch besteht mindestens in der ggf. für die Ware auf dem Finanzmarkt zwischenzeitlich eingetretenen Preisänderungen.

g.

Wir sind weiter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine bereits erfolgte Zahlung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen rückgängig gemacht wird oder tatsächliche Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Zahlung (z.B. Überweisungsbetrug) vorliegen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben vorbehalten.

8.5 Lieferung und Lieferzeit

a.

Sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen zu erfolgen.

Die Frist beginnt am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und etwaiger Versandkosten).

b.

Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die 7 Kalendertage nicht unterschreiten darf.

c.

Im Falle einer von uns nicht zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Lieferung (inkl. der Lieferung von Mindermengen) durch unseren (Vor-) Lieferanten trotz eines von uns mit dem (Vor-) Lieferanten geschlossenen Liefervertrages über bestellte Waren behalten wir uns vor, nicht zu liefern.

In diesem Fall verpflichten wir uns dazu, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware zu informieren und bereits vom Kunden erhaltene Gegenleistungen (Zahlungen) unverzüglich zurückzuerstatten.

d.

In für den Kunden zumutbarem Umfang sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden durch Teillieferungen nicht.

8.6 Versand

a.

Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserer Geschäftsstelle.

b.

Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart worden ist.

c.

Wenn eine Versendung ausdrücklich vereinbart worden ist, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. Zudem erfolgt die Lieferung nur ebenerdig und bis zur ersten Tür an die vom Kunden angegebene Adresse.

8.7 Rechte bei Sachmängeln

Ist der Kunde Verbraucher, stehen im für alle durch uns verkauften Waren im Fall des Sachmangels die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

8.8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

III. Besondere Bedingungen

1. Künftige Geschäfte, Kunden-AGB

1.1

Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, auch wenn wir darauf künftig nicht noch einmal gesondert hinweisen.

1.2

Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, dass Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Anzuwendendes Recht

Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, findet auf das Vertragsverhältnis stets deutsches Recht wie unter zwei Vertragspartnern, die ihren Sitz in Deutschland haben, Anwendung, und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

3. Gerichtsstand

3.1

Der Gerichtsstand befindet sich jeweils an unserem Sitz, sofern der Unternehmerkunde Kaufmann ist oder die übrigen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO erfüllt sind.

3.2

Wir sind stets auch berechtigt, den Unternehmerkunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

4. Analyse und Ankauf von (Edel-) Metallen, Edelsteinen und Schmuck sowie Elektroschrott durch uns

4.1 Angebot und Vertragsschluss

Das unter II. 7.1 zu Angebot und Vertragsschluss Gesagte gilt auch für Unternehmerkunden, jedoch mit der Maßgabe/Änderung, dass unsere Angebote freibleibend und unverbindlich sind, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.

4.2 Analyse- und Ankaufspreise, Fixierung, Vorauszahlung, Gutschriftverfahren, Fälligkeitszinsen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Das unter II. 7.3 zu Preisen und Zahlungen Gesagte gilt auch für Unternehmerkunden, jedoch mit den nachfolgenden Maßgaben/Änderungen. Zudem besteht für Unternehmerkunden auch die Möglichkeit der Fixierung sowie ggf. der Vorauszahlung.

a.

Abweichend von II. 7.3 a. verstehen sich die Preise für die Analyse exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Entsprechendes gilt für die Ankaufpreise.

b.

Der Ankaufspreis richtet sich grundsätzlich nach dem tagesaktuellen Börsenkurs.

Kommt es zum Abschluss eines Ankaufsvertrages über Ihr Material gilt – vorbehaltlich vorheriger Absprache eines anderen Preises – der am Abrechnungstag aktuelle Börsenkurs abzüglich individuell vereinbarter Konditionen als vereinbart.

Als Unternehmerkunde können Sie aber auch eine verbindliche Fixierung vornehmen. Ein bereits fixierter Preis für eine Ankaufseinheit kann nicht erneut fixiert werden.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, für unterschiedliche Ankaufseinheiten unterschiedliche Fixierungen vorzunehmen.

Machen Sie von der Möglichkeit der Fixierung Gebrauch, sind Sie dazu verpflichtet, die jeweils fixierte Materialmenge innerhalb von 5 Werktagen zu liefern.

Bei Nichteinhaltung der Frist können wir alternativ zu der Nachlieferung der fehlenden Materialmenge zu dem fixierten Preis auch verlangen, dass Sie uns den entsprechend überschüssigen Geldwert erstatten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Wenn Sie von der Möglichkeit der Fixierung keinen Gebrauch machen, können Sie nach der Analyse entscheiden, ob Sie zum aktuellen Börsenkurs abzüglich der vereinbarten Konditionen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu dem dann aktuellen Börsenkurs abzüglich der vereinbarten Konditionen verkaufen möchten.

c.

Der vereinbarte Ankaufspreis abzüglich etwaiger Kosten ist – abweichend von II. 7.3 d. erster Absatz – innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) zur Zahlung fällig. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.

d.

Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

e.

An Bestandskunden leisten wir auf Wunsch und sobald das Material bei uns eintrifft eine Vorauszahlung in Höhe von 80% des für das Material vereinbarten Ankaufspreises abzüglich etwaiger Kosten auf das vom Kunden benannte Konto.

Der Kunde ist dazu verpflichtet, uns das Material, für das eine Vorauszahlung geleistet wurde, im Hinblick auf den Wertgehalt (z.B. Edelmetallgehalt) vollständig zu liefern. Soweit dies nicht der Fall ist und/oder eine Überzahlung durch uns vorliegt, können wir alternativ zur Nachlieferung der fehlenden Materialmenge im Wert der Vorauszahlung auch die Rückzahlung des entsprechend der fehlenden Menge überzahlten Betrags verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

f.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Kunden zustehen.

g.

Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

h.

Wir arbeiten im Gutschriftverfahren.

Fehler in Gutschriften, die auf einem Irrtum, einem Schreibfehler oder auf sonstigen Gründen beruhen, dürfen wir durch einfache Stornogutschrift bzw. Gutschriftkorrektur stornieren bzw. korrigieren.

4.3 Verfahrensweise nach Analyse, Materialergebnis, Freigabe zur Weiterverarbeitung; Eigentumsübergang und Eigentumsvorbehalt

a.

Unternehmerkunden teilen wir nach Analyse ihres Materials das diesbezügliche Ergebnis (z.B. bezüglich der ermittelten Gewichte und Gehalte) mit und fordern ihn zur Bestätigung/Anerkennung des Analyseergebnisses sowie Freigabe seines Materials zur weiteren Verarbeitung (Verschmelzung/Raffination/Vermischung) auf.

b.

Nach der kundenseitigen Bestätigung/Anerkennung des Analyseergebnisses sowie Freigabe des Materials zur weiteren Verarbeitung wird sein Material mit demjenigen anderer Kunden (z.B. durch Verschmelzen, womit jedoch kein Übergang des Eigentums an dem Material auf uns verbunden ist) zusammengefasst und die Ergebnisse seines Materials (z.B. Gewichte, Gehalte) ebenso wie etwaige Guthaben auf einem von uns für den Kunden erstellten Kundenkonto festgehalten.

Die Inhaber der vorgenannten Kundenkonten bilden hinsichtlich des zusammengefassten Materials der Kunden eine von uns verwaltete Eigentümergemeinschaft. Jeder Kontoinhaber ist Miteigentümer des bei uns vorhandenen kundenseitigen Gesamtbestandes z.B. eines Edelmetalls in Höhe der auf seinem Konto verbuchten Gewichtsmenge. Über diese kann der Kontoinhaber jederzeit verfügen.

c.

Soweit der Kunde an uns verkauft, wird der Eigentumsübergang an uns mit der Gutschrifterstellung vollzogen.

d.

Die Übereignung des Materials auf uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Auszahlung des Ankaufpreises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Ankaufpreisauszahlung bedingtes Angebot des Kunden auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Kunden spätestens mit Auszahlung des Ankaufpreises für das gelieferte Material.

Wir bleiben im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Ankaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung des Materials unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt.

4.4 Rückgabe/Rücksendung des Materials

Das unter II. 7.6 zur Rückgabe/Rücksendung des Materials Gesagte gilt auch für Unternehmerkunden, jedoch mit der Änderung/Maßgabe, dass nicht die Rückgabe/Rücksendung des eingelieferten Materials, sondern lediglich die Herausgabe von qualitativ und quantitativ gleichwertigem Material verlangt werden kann.

4.5 Mangelhafte Lieferung

a.

Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln des Materials (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

b.

Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Kunde insbesondere dafür, dass das Material bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Materialbeschreibungen, die – insbesondere durch die Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung/unserem Angebot – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Materialbeschreibung von uns oder vom Kunden stammt.

4.6 Verjährung

Die Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle unsere vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt.

4.7 Konfliktfreiheit

Ergänzend zu II. 7.4 a. sichert uns der Unternehmerkunde mit Abgabe seines Angebots bezüglich der Analyse seines Materials außerdem zu, dass dieses konfliktfrei ist.

4.8 Hinweispflichten, gefährliche und verbotene Stoffe, Gefahrgut

Das unter II. 7.4 c. Gesagte gilt auch für Unternehmerkunden, jedoch mit folgenden Maßgaben/Änderungen:

a.

Sofern Material über eine gefährliche Beschaffenheit (z.B. giftige, ätzende, explosive, radioaktive Bestandteile) und/oder über schädliche oder störende Bestandteile (z.B. Chlor, Brom, Quecksilber, Arsen, Selen, Tellur, etc.) verfügt, haben Sie uns vor Abschluss des Analysevertrages bzw. – soweit direkt ein Ankaufsvertrag geschlossen wird – des Ankaufsvertrages ausdrücklich zu informieren.

b.

Die Anlieferung von derartigem Material darf nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Das Material muss sachgemäß unter Berücksichtigung etwa von uns erteilter Anweisungen verpackt sein.

c.

Uns angebotenes Material darf keine Stoffe enthalten, die unter die Stoffverbote der RoHS-Richtlinie (EG-Richtlinie 2011/65/EU) fallen. Mit Vertragsschluss versichern Sie auch, dass die Stoffe, die in dem Material enthalten sind, sowie ihre Verwendung(en), bereits registriert sind oder dass keine Registrierungspflicht nach der REACH-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1907/2006) besteht und dass, sofern erforderlich, eine Zulassung nach der REACH-Verordnung vorliegt. Das Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-Verordnung ist in diesem Fall von Ihnen zu erstellen und uns zur Verfügung zu stellen.

d.

Handelt es sich um Material, das gemäß den internationalen Regelungen als Gefahrgut zu klassifizieren ist, müssen Sie uns dies spätestens bei Anlieferung/Übergabe mitteilen.

e.

Sie haften für alle Schäden, die auf eine uns nicht mitgeteilte gefährliche oder schädliche Beschaffenheit des Materials zurückzuführen sind.

4.9 AGB-Pfandrecht

a.

Der Kunde räumt uns hiermit ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im Rahmen der Geschäftsverbindung in unseren Besitz oder unsere Verfügungsmacht gelangen. Dazu zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art. Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen uns.

b.

Das Pfandrecht berührt das Recht zum Einschmelzen, Verarbeiten, zur Analyse und zum Verkauf von eingeliefertem Material nicht.

c.

Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche von uns gegen den Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.

d.

Wir werden die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten. Zur Verwertung der Werte sind wir berechtigt, wenn der Kunde seine Verbindlichkeiten trotz Fälligkeit und trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist und einer Androhung der Verwertung entsprechend § 1234 Abs. 1 BGB nicht nachkommt.

e.

Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 10 Prozent, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

5. Verkauf von (Edel-) Metallen, Edelsteinen und Schmuck an Sie

5.1 Angebot und Vertragsschluss

Das unter II. 8.1 zum Angebot und Vertragsschluss Gesagte gilt auch für Unternehmerkunden, jedoch mit der Maßgabe/Änderung, dass auch unsere auf Wunsch des Kunden in Textform unterbreiteten Angebote freibleibend und unverbindlich sind, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.

5.2 unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung/Leistung

Angaben von VMW-GmbH zum Gegenstand der Lieferung/Leistung sowie unsere Darstellungen derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnung der Lieferung/Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

5.3 Urheberrecht

VMW-GmbH behält sich das Eigentum/Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von VMW-GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von VMW-GmbH diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

5.4 Preise, Zahlung, Zahlungsfrist, Rücktritt, Schadensersatz, Verzugszinsen, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung

Das unter II. 8.4 zu Preisen, Zahlung, Zahlungsfrist, Rücktritt und Schadensersatz Gesagte gilt mit den nachfolgenden Maßgaben/Änderungen auch für Unternehmerkunden. Zudem gilt für Unternehmerkunden Folgendes betreffend Verzugszinsen, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung:

a.

Abweichend von II. 8.4 a. werden Unternehmerkunden gegenüber Nettopreise angegeben, die sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen. Im Übrigen bleibt es bei der Regelung des II. 8.4 a., d.h. die Preise schließen die Versandkosten nicht ein und Zölle und ähnliche Abgaben hat der (Unternehmer-) Kunde zu tragen.

b.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsangebots tagesaktuellen Börsenkurse zuzüglich unserer individuellen Aufschläge.

c.

Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Fall des Verzugs bleibt unberührt.

d.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

e.

VMW-GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von VMW-GmbH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

5.5 Lieferung und Lieferzeit

Abweichend von II. 8.5 gilt für Unternehmerkunden folgendes bezüglich Lieferung und Lieferzeit:

a.

Von VMW-GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

b.

VMW-GmbH kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen VMW-GmbH gegenüber nicht nachkommt.

c.

VMW-GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die VMW-GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse VMW-GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist VMW-GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche, schriftliche Erklärung gegenüber VMW-GmbH vom Vertrag zurücktreten.

d.

In für den Kunden zumutbarem Umfang sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden durch Teillieferungen nicht.

e.

Gerät VMW-GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von VMW-GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe von III. 5.7 beschränkt.

5.6 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

Für Unternehmerkunden gilt abweichend von II. 8.6 für den Versand sowie (zusätzlich) für Erfüllungsort, Verpackung, Gefahrübergang und Abnahme folgendes:

a.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unsere Geschäftsstelle, soweit nichts anderes bestimmt ist.

b.

Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart worden ist.

c.

Versandart und Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen. Zudem erfolgt die Lieferung nur ebenerdig und bis zur ersten Tür an die vom Kunden angegebene Adresse.

d.

Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder VMW-GmbH noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Aufstellung/Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und VMW-GmbH diese dem Kunden angezeigt hat.

e.

Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch VMW-GmbH betragen die Lagerkosten 0,25 Prozent des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleibt vorbehalten.

f.

Wir werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichern.

g.

Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

–           die Lieferung abgeschlossen ist,

–           VMW-GmbH dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem III. 5.6 g. mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

–           seit der Lieferung sechs Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung drei Werktage vergangen sind und

–           der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

5.7 Haftung

Abweichend von II. 8.7 gilt bezüglich der Haftung für Unternehmerkunden unter für Kaufleute ausdrücklicher Geltung des § 377 HGB Folgendes:

a.

Auf Schadensersatz haften wir auch gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese

aa.       auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind

oder

bb.      auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen

oder

cc.       auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen

oder

dd.      wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben und deshalb haften.

b.

Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu aa. bis dd. besteht, haften wir ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden.

Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.

c.

Darüber hinaus haften wir, soweit Schadensersatzansprüche durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

d.

Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

e.

Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

5.8 Verjährung von Sachmängelansprüchen

a.

Rechte und Ansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, verjähren in einem Jahr, es sei denn,

aa.       bei der gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat

oder

bb.      es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 445b BGB

oder

cc.       der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

oder

dd.      es handelt sich um Schadensersatzansprüche.

In den Fällen aa. bis dd. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

b.

Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

5.9 Eigentumsvorbehalt

Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt abweichend von der Regelung in II. 8.8 folgender Eigentumsvorbehalt:

a.

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind.

b.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtung uns gegenüber nicht in Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt folgendes:

aa.       Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht.

Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

bb.      Der Kunde tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z.B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben oder die Ware fest eingebaut ist.

Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu.

Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Kunde hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab.

Hat der Kunde diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Kunden in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt er seine Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab.

cc.       Wir nehmen die obigen Abtretungen hiermit an.

dd.      Der Kunde ist bis zum Widerruf durch uns zur Einziehung der an ihn abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der erfolgt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder die Zahlung einstellt. In diesem Fall sind wir vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

ee.       Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Kunden eingehen, sind bis zur Überweisung an uns gesondert für uns aufzuheben.

ff.        Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

c.

Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Kunden um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

d.

Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Der Kunde hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe seiner Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung an.

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